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HD/OCD-Röntgen und DNA-Einlagerung |
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Laut Zuchtordnung des Deutsch-Kurzhaar Verbandes e.V. werden nur solche Hunde zur Zucht eingesetzt, die neben den geforderten Leistungs- und Formwertkriterien auch frei von Hüftgelenks-Dysplasie (HD) sind und von denen eine Blutprobe zur DNA Einlagerung eingeschickt wurde (Formblatt mit Informationen zum Verfahren siehe unten). Alle Zuchthunde müssen deshalb auf HD untersucht, d.h. geröntgt werden. Zur Zucht zugelassen sind Hunde mit den Befunden A1 bis B2. Die Untersuchung und röntgenologische Befundung der OCD des Schultergelenks erfolgt auf freiwilliger Basis durch den auch für die HD-Befundung zuständigen Gutachter. HD-Röntgen Bei einem Tierarzt wird nach Sedierung bzw. Narkose bis zur vollständigen Muskelrelaxation ein Röntgenbild des Hundes angefertigt (digitales Röntgenbild als Ausdruck in Originalgröße bzw. online über die Fa. VetZ nach Anmeldung des Tierarztes unter www.myvetsxl.com, pro Untersuchung werden dem Tierarzt 4€ in Rechnung gestellt). Bitte machen Sie ihren Tierarzt auf diese Möglichkeit der digitalen Übermittlung des Röntgenbildes aufmerksam. CD's werden nicht mehr akzeptiert, nicht-digitale Aufnahmen werden weiterhin akzeptiert.
Bei der Lagerung und der technischen Qualität ist auf folgende Kriterien zu achten: Die linke oder rechte Seite wird mit einem entsprechenden Bleibuchstaben bezeichnet. Die Hintergliedmaßen werden an den Tarsi gefasst, adduziert und einwärts gedreht, nach hinten gestreckt und gegen den Tisch hinunter gedrückt. Dabei überkreuzen sich die Pfotenspitzen in der Regel. Das Röntgenbild ist auf folgende Kriterien zu überprüfen:
In das Bild müssen mit eingeröntgt werden:
Das Bild und der Röntgenuntersuchungsbogen (erst herunterladen, dann am PC ausfüllbar) (Formblatt DK-Verband) mit der Bestätigung Ihres Tierarztes ist mit der Original-Ahnentafel (Kopie genügt nicht) an den für die Rasse Deutsch-Kurzhaar zuständigen HD-Gutachter einzusenden: Tierärztliche Klinik für Kleintiere, Dr. Wolfram Lemmer, Bogenweg 10, 35085 Ebsdorfergrund-Heskem; Tel. 06424/6755 Fax 06424/5898
Die Gutachtergebühr in
Höhe von 30 € ist zu überweisen an Dr. Wolfram Lemmer auf das Konto
Name des Hundes und Zuchtbuchnummer sind auf der Überweisung anzugeben. Die Befundung erfolgt nach Eingang der Gebühr. OCD-Röntgen Osteochondrosis dissecans (OCD) des Schultergelenks Die Untersuchung und röntgenologische Befundung erfolgt durch den auch für die HD-Befundung zuständigen Gutachter. Die Art und Anzahl der erforderlichen Röntgenaufnahmen ist mit dem Gutachter abzustimmen. Es ist bei der Darstellung des Schultergelenks darauf zu achten, dass es nicht von anderen Strukturen (Brustbein etc.) überlagert wird. Die Gebühr für die OCD Befundung beträgt 20 €.
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